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Pfand ab 2025
Großer Umbruch!
Zum Jahreswechsel steht uns bei den Abfall-Sammelgewohnheiten eine große Änderung bevor: PET-Flaschen und Alu-Dosen werden mit 25 Cent bepfandet, die man bei Retournierung der Verpackungen wieder retour bekommt. Dadurch wird sich die Sammelmenge im Gelben Sack deutlich verringern und die alltäglichen Arbeitsschritte nach dem Austrinken müssen geändert werden: haben wir bisher die PET-Flaschen platzsparend zerdrückt und im Gelben Sack zu Hause entsorgt, retournieren wir sie zukünftig unversehrt in einem Pfandautomaten oder dort, wo wir sie gekauft haben.
Was? Wann? Wie? Wozu?
Einweg-Pfand ab 2025
Ab 1.1.2025 werden neue PET-Getränkeflaschen und Aluminium-Getränkedosen mit 0,25 Euro bepfandet. Damit sollen die Wertstoffe dieser Verpackungen vollumfassender gesammelt werden und besser im Kreislauf gehalten werden. Littering, also das achtlose Wegwerfen von Abfall in der Natur, soll vermieden werden. Die Erfahrung aus anderen europäischen Ländern hat gezeigt, dass ein Pfandsystem die beste Motivation dazu ist. Indirekt werden damit auch Mehrweg-Gebinde gestärkt, weil die Handhabung für den Konsumenten dieselbe ist.
Wie ist eine Einweg-Flasche oder -Dose mit Pfand gekennzeichnet?
Alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge zwischen 0,1 und 3 Liter werden mit dem österreichischen Pfandlogo und einem speziellen Strichcode gekennzeichnet.
Wie hoch ist das Pfand?
Auf alle gekennzeichneten Gebinde werden 25 Cent Pfand eingehoben.
Gibt es Ausnahmen, die nicht bepfandet werden?
Milch und Milchprodukte sind vom Pfandsystem ausgenommen, auch Getränkeverbundkartons (TetraPaks), Einweg-Glasflaschen (z.B. 0,33 Liter Einweg-Bierflaschen) und „alte“ Getränkeverpackungen, die die Getränkeindustrie noch bis Ende März 2025 befüllen darf und der Lebensmittelhandel noch bis 31.12.2025 verkaufen darf.
Was ist bei der Rückgabe der Pfandgebinde zu beachten?
Die Verpackungen müssen leer und nicht zerdrückt sein. Auch das Etikett mit dem Pfandlogo und dem Strichcode muss vorhanden und für den Rückgabeautomaten gut lesbar sein. Sollte dennoch eine Pfandverpackung beschädigt oder kaputt sein, dann gehört sie trotz Pfand zur richtigen Entsorgung in den Gelben Sack.
Übergangsjahr 2025
Aufgrund der Übergangsfristen werden bis Ende 2025 Einweg-Getränkeverpackungen mit und ohne Pfand im Supermarkt-Regal zu finden sein. Daher immer Ausschau nach dem Pfandlogo halten - damit ist Handhabung nach dem Genuss des Produktes vorgegeben:
- Ohne Pfandlogo – zu Hause in den Gelben Sack, platzsparend zerdrücken
- Mit Pfandlogo – Rückgabe am Pfandautomaten, unzerdrückt mit lesbarer Etikette
Rückgabe wo möglich?
Die Rückgabe ist überall dort, wo bepfandete Einweg-Getränke gekauft werden können, möglich. Auch in der Bäckerei oder beim Imbissstand ist eine Rückgabe möglich – jedoch nur von Gebinden in der Größe, die tatsächlich auch verkauft werden und nur so viele Stück, die dort auch üblicherweise verkauft werden (z.B. Bäckerei Mustermann verkauft „nur“ 0,5 Liter PET-Flaschen und muss daher auch nur Getränkeflaschen in dieser Größe zurücknehmen – jedoch auch von anderen Produzenten. 50 Flaschen mit 1,5 Liter Volumen vom letzten Geburtstagsfest nimmt die Bäckerei Mustermann nicht zurück.)
Text und Bilder: Gemeindeverband Krems
Regionale Verkehrsplanung in der niederösterreichischen NÖVOG
Bislang war für die Koordination und Planung des öffentlichen Verkehrs in der Ostregion der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) zuständig. Die Planung und Bestellung von Kraftfahrlinien ist eine stark regional ausgerichtete Aufgabe. Daher werden Aufgaben rund um Planung, Gestaltung und Durchführung des Nahverkehrs dort gebündelt, wo die Dienstleitungen auch tatsächlich erbracht werden:
Die bisher in der VOR GmbH durchgeführten Aufgaben wie Planung, Bestellung und Abwicklung der niederösterreichischen Regionalbus- und Bedarfsverkehre wurden an die niederösterreichische NÖVOG übertragen. Mit den Aufgaben sind auch die damit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur NÖVOG gewechselt. Damit sind Kontinuität und hohe Servicequalität jederzeit gewährleistet.
Die NÖVOG steht zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Niederösterreich und vereint nun als Unternehmensgruppe sechs Bahnen, zwei Seilbahnen, den gesamten Regionalbusverkehr sowie alle bedarfsgesteuerten Verkehre und ist damit größter Mobilitätsanbieter für Alltag und Freizeit in Niederösterreich.
Weiterhin im VOR verbleiben die Themenbereiche "Verbundtarif", "Fahrgastinformation" und "SPNV" (planerische Agenden im regionalen Schienenpersonenverkehr).
Ansprechpartner für Bürger/Fahrgäste:
- Bei Fragen zum niederösterreichischen Regionalbusverkehr bzw. bedarfsgesteuerten Angeboten (Anrufsammeltaxis, VOR Flex) stehen die Experten der NÖVOG unter kundenservice@noevog.at bzw. 0800 22 25 22 zur Verfügung.
- Tarifthemen bzw. Problemstellungen rund um den regionalen Schienenpersonenverkehr werden weiterhin vom VOR unter kundenservice@vor.at bzw. 0800 22 23 24 behandelt.
Wintersperre MTB Strecken
Die MTB-Strecken rund um den Naturpark Jauerling-Wachau sind von November 2024 - März 2025 gesperrt.
https://www.donau.com/de/wachau-nibelungengau-kremstal/ausflug-bewegen/bewegung/mountainbiken/
NÖ Wohnbonus
Die Landesregierung hat den NÖ Wohnbonus beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten. Der NÖ Wohnbonus kann online von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 beantragt werden.
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Noe_Wohnbonus.html
NÖ Heizkostenzuschuss
für die Heizperiode 2024/2025
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis spätestens 31.03.2025 beantragt werden.
Weitere Infos unter https://www.weissenkirchen-wachau.at/buergerservice/rathaus/service-von-a-z/heizkostenzuschuss#c1874