Staatsbürgerschaftsnachweis
"Land der Berge, Land am Strome,
Land der Äcker, Land der Dome .."
Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises muss persönlich gestellt werden.
Für Minderjährige müssen die Obsorgepflichtigen (Erziehungsberechtigten bzw. gesetzl. Vertreter)
den Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen.
Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt
ist gebührenfrei.