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Sterbefall

                                                                         "Begrenzt ist das Leben,
                                                                doch unendlich ist die Erinnerung!"

Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Weißenkirchen in der Wachau ist für die Anzeige
des Todes für jene Todesfälle zuständig, die im Gebiet des Verbandes (Gemeinde Weißenkirchen in der
Wachau, Weinzierl am Walde und Albrechtsberg an der Großen Krems) eintreten.

Für die Beurkundung des Todes (Frist: nächster Werktag) gibt es eine offene Zuständigkeit, d.h.
das Standesamt, in dem die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, nimmt die Eintragung und
Ausstellung der Sterbeurkunden vor. Meist nimmt Ihnen der Bestatter diesen Behördenweg ab.

 

Erforderliche Unterlagen - Beurkundung Sterbefall:

Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigen Sie neben der ärztlich bestätigten „Anzeige des Todes“
folgende Unterlagen:

Verstorbene(r) ledig:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • ggf. Nachweis eines akademischen Grades oder Ing.

Verstorbene(r) verheiratet:

  • zusätzlich: Heiratsurkunde

Verstorbene(r) geschieden/verwitwet:

  • zusätzlich: Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten
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