Urkunden
Sehr oft sind alte Dokumente nicht mehr auffindbar.
Aus den Eintragungen im ZPR (Zentrales Personenstandsregister) und den Personenstandsbüchern
können Urkunden erstellt werden.
Gemäß § 52 PStG steht das Recht auf Ausstellung einer Urkunde folgenden Personen zu:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstigen Personen, deren Personenstand
durch die Eintragung berührt wird. - Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen.