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Hundesteuer

Für das Halten von Hunden in der Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau ist binnen einem Monat nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten.

Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr an die Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau zu entrichten. Hierzu bekommen Sie jährlich von der Gemeinde eine Aufforderung.

Tritt die Voraussetzung für das Entstehen der Abgabepflicht jedoch erst nach dem 30. November eines Kalenderjahres ein, so ist für dieses Kalenderjahr keine Hundeabgabe zu entrichten. 

 

Hundeabgaben
Hundemarke € 2,11
Hundeabgabe für Nutzhunde € 6,54
Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
und auffällige Hunde (gem. § 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz
€ 90,00
Hundeabgabe für alle übrigen Hunde € 40,00

Informationen NÖ Hundehaltegesetz

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Hunderegistrierung

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung hat durch einen Tierarzt zu erfolgen und ist vom Hundehalter zu veranlassen. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Dem Hund wird dabei ein etwa reiskorngroßer Mikrochip auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist injiziert.

Durch die Kennzeichnung sollen herrenlos aufgefundene Hunde leichter ihrem Besitzer zugeführt werden können. Die Kennzeichnung des Hundes hat spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls noch vor der ersten Weitergabe zu erfolgen. Zusätzlich zur Kennzeichnung ist jeder Hundehalter verpflichtet seinen Hund behördlich registrieren zu lassen.

Diese Meldung hat innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe des Hundes zu erfolgen. Mit der Mikrochip – Kennzeichnung ist der Tierarzt zu beauftragen.

Achtung
Die Microchip - Kennzeichnung ersetzt nicht die nach dem NÖ Hundeabgabegesetz vorgesehene Kennzeichnung mittels Hundemarke – auch die Entrichtung der jährlichen Hundeabgabe bleibt wie bisher aufrecht.

Formulare

Die Anmeldung können Sie im Bürgerservice des Gemeindeamtes persönlich abgeben bzw. ausfüllen,
oder Sie nutzen das zuständige Formular senden uns dies per Mail und bekommen dann die Hundemarke per Post zugesandt.   

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