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Nächtigungstaxe

Die Nächtigungstaxe in der Gemeinde Weißenkichen in der Wachau (Nicht-Kurortgemeinde) beträgt pro Person und Nächtigung € 2,50 (seit 01.01.2024)

Von der Entrichtung der Nächtigungstaxe sind befreit:

Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
Personen bis zum vollendeten 18 Lebensjahr, wenn sie in Jugendherberger, Jugend- oder Erholungsheimen oder in Ferienlagern, welche von einer inländischen Organisation betrieben werden, nächtigen
Personen, die aus Anlass eines Schulbesuchs nächtigen
Personen, die in Ausübung des militärischen Präsenzdienstes oder des Zivildienstes nächtigen
Personen, die als Lehrling gemäß § 1 des Berufsausbildungsgesetzes oder als Lehrling gemäß § 2 der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991, LGBl.5030, nächtigen
Personen, die als Fremde in Österreich gemäß Asylgesetz 2005 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und in Gästeunterkünften nächtigen
Personen in Gästeunterkünften nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von zwei Monaten
Personen, die in stätionärer Plegeeinrichtung im Sinne des § 47 NÖ Sozialhilfegesetzes 2000, LGbl.9200, nächtigen
Personen die in Schützhütten im Sinne des § 111 Abs.2 Ziffer 2 Gewerbeordnung 1994 mit überwiegenden Lagerbetrieb nächtigen
Personen, die eine Befreiung von der Abgabenpflicht beanspruchen, haben die hierfür maßgeblichen Umstände nachzuweisen

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