Heizkostenzuschuss
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozialbedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 in der Höhe von € 150,-- und eine Sonderförderung in Höhe von € 75,-- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Als anrechenbares Einkommen gelten alle Einkünfte (auch Alimente und Waisenpension).
Die Anträge können bis spätestens 31.03.2025 (einlangend) bei der Marktgemeinde Weißenkirchen in der Wachau gestellt werden.
Mitzubringen:
- Einkommensnachweise (brutto) aller gemeldeten Personen
- Sozialversicherungsnummer
- IBAN
- Antrag