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Geburt

                                                                       „Kinder bedeuten nicht viel
                                                                                 und nicht wenig.
                                                                              Sie bedeuten alles!“

Sie erwarten ein Kind?

Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Weißenkirchen in der Wachau ist für die Beurkundung
aller Geburten, die im Verbandsgebiet (Gemeinde Weißenkirchen in der Wachau, Weinzierl am Walde und
Albrechtsberg an der Großen Krems) stattfinden, zuständig.

Wenn Ihr Baby zuhause geboren wird, bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen innerhalb
einer Woche zu uns.

Erforderliche Unterlagen – Geburtsbeurkundung

Für die Beurkundung eines Neugeborenen werden folgende Unterlagen benötigt:

Eheliche Kinder:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen (Ing.)

Uneheliche Kinder:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Wenn die Mutter schon einmal verheiratet war:Heiratsurkunde der (letzten) Ehe sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des Ehemannes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
  • ggf. Nachweis von akademischen Graden und Standesbezeichnungen (Ing.)
  • ggf. zusätzlich die notwendigen Unterlagen für ein Vaterschaftsanerkenntnis

Die Erstausstellung von 2 Geburtsurkunden ist gebührenfrei. Ansonsten beträgt die Gebühr für jede Geburtsurkunde Eur 9,30.

Wenn Sie zuhause entbinden, benötigen Sie zusätzlich die von Arzt oder Hebamme unterschriebene Geburtsanzeige.

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