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Erforderliche Dokumente

Folgende Unterlagen werden für die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. der Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können ("Aufgebot") benötigt:

  • Geburtsurkunden beider Verlobter bzw. PartnerschaftswerberInnen
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Verlobter bzw. PartnerschaftswerberInnen
  • evtl. Nachweise akademischer Grade
  • Identitätsnachweise beider Verlobter bzw. PartnerschaftswerberInnen (Führerschein od. Reisepass)

Sollte es bereits gemeinsame Kinder geben:

  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
  • Staatsbürgerschaftsnachweise dieser Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnisse (falls der Vater in der Geburtsurkunde noch nicht
    eingetragen ist)

Sollten Vorehen oder vorangegangene eingetragene Partnerschaften existieren:

  • Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde der jeweils letzten Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft
  • Auflösungsnachweise dieser Ehen bwz. eingetragenenen Partnerschaften (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden, etc.)

Sollten Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder der Geburtsort nicht in Österreich liegen, so bitten wir noch einmal um kurze Info Ihrerseits, um Ihnen die benötigten Unterlagen für Verlobte bzw. Partnerschaftswerber der jeweiligen Staatsangehörigkeit mitteilen können.

WICHTIG: Bitte teilen Sie uns auch die Geburtsdaten Ihrer Eltern  und der Eltern Ihres Partners/Ihrer Partnerin mit, wenn Sie die Unterlagen einreichen! Diese stehen meist nicht auf der Geburtsurkunde!

Bitte beachten Sie, dass die Ermittlung der Ehefähigkeit frühestens 6 Monate und 
spätestens 6 Wochen vor Ihrer Eheschließung bzw. Begründung Ihrer eingetragenen Partnerschaft erfolgen sollte. Dies kann auf jedem österreichischen Standesamt geschehen.

Wenn Sie die Einreichung direkt in Weißenkirchen machen möchten und es für Sie
technisch möglich ist, bitten wir Sie, uns die Unterlagen vorab per Mail zukommen
zu lassen.
So können wir vorarbeiten und Ihren Termin bei uns verkürzen. Bei diesem Termin zur Ermittlung der Ehefähigkeit wird eine Niederschrift aufgenommen, die Namensführung festgelegt und der Trauungsablauf besprochen.

TRAUZEUGEN:
Die Hochzeit kann ohne oder mit bis zu 2 Trauzeugen stattinden. Die Namen der Trauzeugen werden schon bei der Ermittlung der Ehefähigkeit festgelegt.

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