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Urkunden

Sehr oft sind alte Dokumente nicht mehr auffindbar.

Aus den Eintragungen im ZPR (Zentrales Personenstandsregister) und den Personenstandsbüchern
können Urkunden erstellt werden.

 

Gemäß § 52 PStG steht das Recht auf Ausstellung einer Urkunde folgenden Personen zu:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstigen Personen, deren Personenstand
    durch die Eintragung berührt wird.
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen.
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